Wahrscheinlich mittlerweile hinfällig, aber der Vollständigkeit halber:
Solange das grüne I94W Formular noch im Einsatz ist, muss bei der Ausreise der im Pass eingetackerte/eingelegte Abschnitt wieder abgegeben werden. Vergisst man dieses, was im Reisestress schon mal passieren kann, muss man seine Ausreise nachträglich nachweisen.
Um Probleme bei der nächsten Einreise zu vermeiden, empfiehlt die US Botschaft, den Abschnitt zusammen mit weiteren Unterlagen, die die Ausreise bestätigen (die Boardkarte vom Rückflug beispielsweise), ans Department of Homeland Security zu senden.
Empfohlen ist, ein Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Das kostet zwar erheblich, gibt aber die Sicherheit, dass alles angekommen ist. Alle mitgeschickten Unterlagen unbedingt für den eigenen Nachweis kopieren!
Erfahrungswerte und Informationen finden sich auch in unserem Forum:
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Wenn man mit Kindern von Freunden, mit Neffen/Nichten/Enkeln reist oder nur ein Elternteil mit dem Kind in die USA oder nach Kanada reist, gilt folgendes:
Auch in unserem Forum gibt es Erfahrungswerte und Infos.
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Unabhängig davon, wo das Ziel liegt und wie oft man in den USA umsteigen muss: Dort, wo man das erste Mal US-amerikanischen Boden betritt, muss man unweigerlich durch die Immigration.
Nach dem Verlassen des Flugzeugs heißt es anstellen. Abhängig von der Menge der gelandeten Transatlantikflüge und der Nicht-Amerikaner, die ankommen, können die Schlangen in der Schalterhalle recht lang werden. Für Umsteigeflüge ist daher eine Zeit von 2 Stunden als Richtmaß vorgegeben und sollte nicht unterschritten werden.
Am Schalter legt man seinen Pass und - solange es noch existiert - das grüne Formular vor. Ein Abschnitt davon wird in den Pass getackert/gelegt. Bei Einreisen im Rahmen des Visa Waiver Program ist es grundsätzlich sinnvoll, den Nachweis über das Rückflugticket mitzuführen - bei eTickets also immer einen Ausdruck dabeihaben. Zusätzlich muss man Fingerabdrücke abgeben. Seit Herbst 2008 werden bereits an vielen Flughäfen alle Finger gescannt.
Anschließend wird noch das Gesicht fotografiert.
Nebenbei stellt der Officer Fragen, wie etwa: Was machen Sie beruflich, was wollen Sie in Amerika tun und wieviel Bargeld haben Sie bei sich? Vor diesen Fragen braucht man keine Angst zu haben. Wenn man sich nicht sicher ist, ob man den Officer richtig verstanden hat, einfach nachfragen. Die Beamten sind es gewohnt, mit Menschen zu sprechen, die der englischen Sprache nicht derart mächtig sind, wie sie selbst. Die Fragen können ganz unterschiedlich ausfallen oder auch ganz wegbleiben. Je nach Laune hält der Officer Smalltalk oder wickelt alles schnell ab.
Normalerweise sollte anschließend der begehrte Stempel in den Pass gedrückt werden.
Wem dieser vorerst verweigert wird, muss zum - leider meistens zeitraubenden - Second Screening. Hier können aber in der Regel aufgetretene Probleme geklärt werden und dem Amerikaurlaub steht nichts mehr im Weg. Keine Sorge: die Einreise wird schlussendlich niemandem verweigert, der nichts zu verbergen hat und sich ordentlich benimmt.
Muss man umsteigen, holt man nach der Immigration seine Koffer vom Band und befördert sie eigenhändig durch den Zoll, um sie auf dem direkt anschließenden Gepäckband für den Weiterflug wieder aufzugeben. Wer am Ziel ist, kann den Flughafen nach dem Zoll verlassen. Auffällige Gepäckstücke werden vom Zoll nach Bedarf näher kontrolliert oder nach bestimmten Gegenständen gefragt und diese nachkontrolliert. Wer Waren zu verzollen hat, muss sich natürlich durch den entsprechenden Ausgang begeben. Auch hier gilt: Wer sich ans Gesetz hält, hat nichts zu befürchten.
Weitere Informationen, Erfahrungswerte und Diskussionen zur Immigration gibt es in unserem Forum:
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Für deutsche Staatsbürger gelten folgende Einreisebestimmungen für Kanada:
Das Auswärtige Amt stellt ausführliche Informationen bereit.
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Für deutsche Staatsbürger gelten folgende Einreisebestimmungen für die USA:
Das Auswärtige Amt stellt ausführliche Informationen bereit.
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Das mehrfache Einreisen in die USA ist problemlos möglich. Wer im Rahmen des Visa Waiver Program reist, sollte hierbei lediglich beachten, dass er bei Überschreiten von 90 Tagen pro Aufenthalt oder 180 Tagen gesamt pro Jahr ein Visum benötigt.
Wer im Besitz eines Nichteinwanderungsvisums ist, wie etwa für Arbeitnehmer, welches 10 Jahre gültig ist, kann nach Belieben in die USA reisen.
Das einzige Problem bei häufigem Einreisen könnte ein irritierter Immigration Officer sein, der möglicherweise entsprechend viele Fragen stellt.
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Wer im Rahmen des Visa Waiver Program in die USA einreist, darf sich bis zu 90 Tage im Land aufhalten. Dies ist auf maximal 180 Tage im Jahr beschränkt.
Fährt man während eines Aufenthaltes nach Kanada oder Mexiko, so gilt die Wiedereinreise in die USA nicht als erneute Einreise im Rahmen des Visa Waiver Program. Die 90 Tage laufen während des Aufenthalts außerhalb der USA weiter. Daher muss auch der grüne Abschnitt (solange er noch existiert) im Pass aufbewahrt werden und erst bei endgültiger Ausreise aus den USA abgegeben werden.
Mit einem Touristenvisum ist ein Aufenthalt von bis zu 180 Tagen am Stück möglich.
Weiterhin gibt es Nichteinwanderungsvisa, die einen längeren Aufenthalt gestatten. Diese werden im Rahmen von Austauschprogrammen (Highschool-Jahr), Ausbildungsprogrammen oder arbeitsbedingten Einreisen (Au-Pair, Versetzungen, zeitweises Arbeiten, Investoren, Händler usw.) notwendig. Auch Verlobte von US-Bürgern können ein Visum für einen längeren Aufenthalt beantragen.
Deutsche Staatsbürger können in Kanada mit einem gültigen Pass visumfrei bis zu 6 Monate verbleiben. Der Pass muss mindestens bis zum geplanten Abreisetag, besser 6 Monate länger, gültig sein.
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